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Zwangsprostitution

Prostitution ist das Anbieten einer sexuellen Dienstleitung gegen Entgelt. In der Schweiz ist Prostitution legal. Polizeilich registriert sind schweizweit rund 1900 Etablissements (Bordelle). Im gesamten Schweizer Markt wird jährlich von einem Umsatz von 3.5 Milliarden Franken ausgegangen. Im Kanton Luzern ist aktuell von ca. 700 Menschen in Prostitution auszugehen, die in rund 110 Sexbetrieben arbeiten. Ca. 15-20 Frauen arbeiten auf dem Strassenstrich im Gebiet Ibach am nördlichen Rand der Stadt Luzern. 

In der Prostitution sind fast ausschliesslich Frauen und Mädchen tätig, nur 2% der Menschen in Prostitution sind Männer. Am häufigsten sind es Angehörige von ethnischen Minderheiten, diskriminierte Flüchtlinge, Asylantinnen ohne Aufenthaltsbewilligung, Opfer von sexueller Gewalt oder Süchtige (Drogen/Alkohol). Die meisten der Frauen, die in Luzern arbeiten, stammen aus Osteuropa wie Ungarn, Bulgarien und Rumänien. Häufig kommen die Frauen auch aus der dominikanischen Republik, Brasilien oder Nigeria. Nur ein sehr kleiner Prozentsatz stammt aus der Schweiz.

Gemäss einer Studie von Fondation SCELLES ist Demütigung durch sexuelle Gewalt gleich verherend wie Folter. 68% der sich prostituierenden Frauen leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen. 30 % aller Prostituierten leiden an Depressionen und 34% haben Angststörungen. Als Verein sind wir deshalb der Meinung, dass Prostitution kein „normaler“ Beruf im Sinne eines gesunden und sicheren Arbeitsfeldes ist.

 Die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen ist auch in der Schweiz gross. Man geht davon aus, dass ca. 350’000 Männer mindestens einmal pro Jahr eine Prostituierte aufsuchen. Dies ist fast jeder fünfte Mann in der Schweiz zwischen 20 und 65 Jahren.

Zuhälterei wird in der Schweiz strafrechtlich als „Förderung der Prostitution“ (Art. 195 StGB) oder als „Menschenhandel“ (Art. 182 StGB) verfolgt. Diese Problematik kann aber umgangen werden. Wenn eine Prostituierte beispielsweise in einem Saunastudio arbeitet und der Betreiber eine Preisliste für sexuelle Dienstleistungen erstellt und die Einkünfte nach Abzug von Miete und anderen Kosten an die Frauen als Lohn verteilt, macht er sich nicht strafbar. Das gilt auch für eine Person, welche die Prostituierte beschützt, ohne sie zu beherrschen. Förderung der Prostitution liegt dann vor, wenn die Tätigkeiten der Prostituierten überwacht werden und wenn über Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt wird.

Wir von bLOVEd möchten nicht wegschauen, sondern etwas dagegen unternehmen.

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