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Menschenhandel

Menschenhandel und moderne Sklaverei ist Realität in der Schweiz!

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass weltweit ca. 25 Millionen Menschen Zwangsarbeit verrichten. Davon werden 4.8 Millionen Menschen sexuell ausgebeutet. Gemäss Schätzungen werden mit Menschenhandel jährlich 150 Milliarden US-Dollar Umsatz gemacht.

Menschenhandel gilt als moderne Sklaverei. Menschen werden unter Zwang in der Prostitution und als Arbeitskraft ausgebeutet oder zum Betteln gezwungen. Von Menschenhandel wird gesprochen, wenn jemand unter Gewalt, Täuschung, Drohung oder Nötigung angeworben, vermittelt und ausgebeutet wird. Betroffene Wirtschaftssektoren sind Baugewerbe, Gastronomie, Prostitution oder Privathaushalte (Care-Arbeit).

Sexuell ausgebeutet werden oft junge Frauen, welche sich in der Schweiz ein besseres Leben erhoffen. Ihnen wird ein Job als Babysitterin, in der Gastronomie oder als Coiffeuse versprochen. Ebenso werden sie mit der „Loverboy-Methode“ ins Ausland gelockt, bei der Männer den Frauen eine Liebesbeziehung vortäuschen, sie so in ein emotionales Abhängigkeitsverhältnis bringen und sie anschliessend manipulieren und zur Prostitution zwingen.  Dies passiert im Ausland, aber auch in der Schweiz finden die „Loverboys“ ihre Opfer.

Menschenhandel ist eine Straftat. Gemäss Art. 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches sind alle Formen von Menschenhandel verboten. Betroffene von Menschenhandel geniessen in der Schweiz zwar Opferschutz, jedoch nur, wenn sie bereit sind, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und gegen die Menschenhändler auszusagen. Menschenhandel ist ein internationales Geschäft. Wird eine Person nicht in der Schweiz ausgebeutet, hat sie keinen Anspruch auf Opferschutz.

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