Informationen

Hier findest du eine Übersicht über deine Rechte und Pflichten, wenn du in der Prostitution in der Schweiz tätig bist. Melde dich bei uns, wenn du Fragen hast. Die Organisation bLOVEd unterstützt Menschen, die in der Prostitution arbeiten, mit rechtlicher, sozialer und administrativer Beratung. Die Beratungen sind kostenlos.

 

bLOVEd Luzern
St. Karli-Strasse 13, 6004 Luzern
Mobile: +41 78 759 84 87
E-Mail: verein(a)bloved-luzern.ch

Unser Büro ist Mittwochs von 10 bis 15 Uhr geöffnet. Man darf ohne Voranmeldung vorbei kommen.

Für andere Tage nur Termine auf Vereinbarung.

ALLGEMEINE RICHTLINIEN BEZÜGLICH PROSTITUTION IN DER SCHWEIZ

Prostitution ist in der Schweiz legal, aber es gibt wichtige Regeln zu beachten. Der Kauf von Sex ist in der Schweiz nicht strafbar. Menschenhandel ist illegal.

Voraussetzungen für die Arbeit in der Prostitution

Um legal in der Sexarbeit zu arbeiten, musst du:

  • Mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Einen Schweizer Pass oder eine gültige Arbeitsbewilligung/Registrierungsbestätigung haben
  • Geistig in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen.
  • Je nach Pass und Dauer der Tätigkeit in der Prostitution ist entweder eine Arbeitsbewilligung oder eine Anmeldebestätigung notwendig.

Registration (bis zu 90 Tagen pro Jahr)

Für EU/EFTA-Staatsangehörige: Können bis zu 90 Tage pro Jahr im Meldeverfahren anstelle einer Arbeitsbewilligung arbeiten. Eine Registration ist hier möglich.

  • Kostenlos und einfach: Das Meldeverfahren ist kostenlos.
  • Der Arbeitsort ist wichtig: Du musst deinen Arbeitsplatz anmelden, kannst aber auch mehrere Standorte gleichzeitig melden.
  • Frist: Die Anmeldung muss mindestens 8 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
  • Wechsel des Arbeitsplatzes: Wenn du den Ort wechselst, musst du deine vorherige Anmeldung löschen und eine neue einreichen. 
  • Krankenkasse: Es ist keine Krankenversicherung erforderlich, wenn du innerhalb der 90 Tagen bleibst.
  • Nicht steuerpflichtig: Wenn du innerhalb des 90-tägigen Anmeldeverfahrens arbeitest, musst du keine Steuern zahlen.

Andere Staatsangehörige: Wenn du nicht bereits eine Arbeitsbewilligung oder einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz hast, ist es nicht legal, der Prostitution nachzugehen.

Alle Informationen über das Anmeldeverfahren und die Fristen finden Sie auf der Website von WAS.

Arbeitsbewilligung (mehr als 90 Tage pro Jahr)

Für EU/EFTA-Staatsangehörige: Wenn du länger als 90 Tage im Jahr arbeiten willst, musst du beim Migrationsamt des Kantons Luzern eine Arbeits- und Arbeitsbewilligung (L-, B- oder G-Bewilligung) beantragen.

Was braucht es für die Anmeldung

  • Fülle das Formula 1 aus: Alle Informationen zum Ausfüllen des Formulars findest du auf der Website des Migrationsamtes des Kantons Luzern.
  • Kopie deines Passes oder ID
  • Anmeldung auf der Einwohnergemeinde: Hierfür ist ein Wohnungsmietvertrag und eine Krankenversicherung erforderlich.

Zusätzlich für Arbeitnehmer:

  • Kopie des Arbeitsvertrages

Zusätzlich für Selbständige:

  • Business Plan: Das ist ein Beispiel, wie ein Business Plan aussehen könnte. 

→ Steuern & Krankenversicherung: Prostitution ist steuerpflichtig, und eine Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch, wenn man eine L-, B- oder G-Bewilligung hat.

WO DARF ICH IN LUZERN ARBEITEN?

1. Auf der Strasse arbeiten

  • Prostitution auf der Strasse ist im Kanton Luzern nur an bestimmten Orten legal.
  • In der Stadt Luzern ist sie reglementiert – in der Nähe von Schulen, Heimen, religiösen Stätten, Sportanlagen oder Altersheimen ist sie nicht erlaubt.
  • In der Praxis ist sie nur im Industriegebiet von Ibach, an der Reusseggstrasse, erlaubt.

2. In einem Studio/Wohnung arbeiten

  • Arbeit in einem Studio/Wohnung ist im Kanton Luzern erlaubt.
  • Wenn mehr als zwei Personen in einem Studio arbeiten, ist eine Bewilligung erforderlich (gültig für 5 Jahre und erneuerbar).
  • Die StudiobetreiberIn muss die Bewilligung mit einem speziellen Formular bei der
  • Gewerbepolizei beantragen.

Wichtige Regeln:

    • Du kannst nicht im Studio wohnen. Arbeits- und Wohnbereich müssen getrennt sein.
    • Der/die BordellbetreiberIn kann nicht kontrollieren, welchen Kunden du annimmst oder welche Dienstleistungen du anbietest.
    • Der/die BordellbetreiberIn kann allgemeine Regeln festlegen (z. B. Öffnungszeiten und Honorare), aber du musst/darfst immer  Freiheit haben zu entscheiden, welche Arbeit du annehmen und machen willst.

3. Arbeit als Escort oder in einer Agentur

In Luzern gibt es keine spezifischen Vorschriften für Escort-Arbeiten oder Agenturen.

  • In Luzern gibt es keine spezifischen Vorschriften für Escort-Arbeiten oder Agenturen. 
  • Es ist ohne besondere Bedingungen erlaubt.

4. Arbeiten von Zuhause aus

  • Du kannst von einer Privatwohnung aus arbeiten, auch wenn Sexarbeit in Wohngebieten im Allgemeinen nicht erlaubt ist.
  • Wenn mehr als zwei Personen zusammenarbeiten, gelten die Regeln für Studiobewilligung (siehe oben).
DEINE RECHTE

Welche Rechte haben Menschen, die in der Prostitution arbeiten?

Wenn du in der Prostitution in der Schweiz arbeitest, hast du folgende Rechte: 

  • Mit Respekt behandelt werden – niemand darf dich schlecht oder respektlos behandeln.
  • Kondom benutzen – deine Gesundheit steht an erster Stelle; ohne Schutz darfst du jede Dienstleistung ablehnen.
  • Entscheiden darüber, welche Dienstleistungen du anbieten willst- du hast die Kontrolle über deinen Körper und deine Arbeit.
  • Nein sagen – kein Kunde, Vorgesetzter oder sonst jemand kann dich zwingen, etwas gegen deinen Willen zu tun.
  • Unterstützung holen – suche eine Beratungsstelle auf, um Hilfe, Rat und Unterstützung zu erhalten.

Deine Sicherheit und deine Rechte sind wichtig. Wenn du Probleme hast, wende dich an uns!

Wichtig: In der Schweiz sind aktive Zuhälterei und Menschenhandel illegal.

  • Niemand kann dich zwingen, Sexarbeit zu verrichten.
  • Keiner darf kontrollieren, wie viel du arbeitest.
  • Du entscheidest, welche Kunden du annehmen und welche Dienstleistungen du anbieten willst.
  • Niemand kann dir dein Verdienst wegnehmen.
  • Niemand hat das Recht, dich zu beobachten, dir zu drohen oder Gewalt gegen dich anzuwenden.

Wenn jemand versucht, dich zu kontrollieren oder auszunutzen, suche Hilfe. Bitte kontaktiere uns, wir unterstützen dich gerne.

Deine Rechte als Opfer einer Straftat

Wenn du Opfer von Drohungen, Gewalt, Raub, Vergewaltigung oder Menschenhandel geworden bist, habst du das Recht auf:

Kostenlose Unterstützung – die Opferhilfe (Opferberatungsstelle) bietet folgendes an:

  • psychologische und rechtliche Beratung
  • Finanzielle Unterstützung
  • Entschädigungen

Medizinische Versorgung und Schutz – Du kannst bei Bedarf medizinische Behandlung und Schutz erhalten.

Anzeige bei der Polizei erstatten – Du hast das Recht, die Straftat bei der Polizei anzuzeigen. Deine Mithilfe kann einen Unterschied machen.

DEINE PFLICHTEN

Welche Verpflichtungen haben Menschen, die in der Prostitution arbeiten?

Wenn du in der Prostitution arbeitest,  musst du:

  • Schweizer Gesetze befolgen – Du bist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften zu befolgen.
  • Deine (Ausweis-)Dokumente mit dir führen – wenn die Behörden dich kontrollieren, musst du deine gültigen Papiere vorzeigen.

Wenn du gegen die Regeln verstösst:

  • Keine Arbeitserlaubnis? – Du kannst mit einer Geldstrafe belegt werden und musst möglicherweise die Schweiz verlassen.
  • Schwere Straftaten (wie Drogenhandel, Diebstahl oder Gewalt) – können zu Strafanzeigen, Geldstrafen, Gefängnis oder Ausweisung führen.

Um rechtlichen Ärger zu vermeiden, solltest du dich immer über die Regeln in deiner Region informieren!

MENSCHENHANDEL und SEXUELLE AUSBEUTUNG

Was ist Menschenhandel?

Von Menschenhandel spricht man, wenn Menschen mit falschen Versprechungen in Arbeitsangebote gelockt werden oder in die Schweiz einwandern. Typischerweise befinden sie sich in ihrem Heimatland in einer prekären wirtschaftlichen Situation und hoffen auf bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Opfer von Menschenhandel müssen oft (fiktive und überhöhte) Schulden für die Reise, die Identitätspapiere oder die Unterkunft in der Schweiz bezahlen, und ihre Arbeitskraft wird ausgebeutet. Sie werden durch Drohungen und Gewalt in einem Zustand der Nötigung gehalten. Eine Form des Menschenhandels kann die sexuelle Ausbeutung sein.

Menschenhandel umfasst in der Regel Folgendes:

1. ANWERBUNG: Menschenhändler täuschen die Opfer oft mit Versprechungen über bessere Arbeitsmöglichkeiten, Bildung oder ein besseres Leben. Sie können sie durch falsche Angebote oder Drohungen in die Ausbeutung locken.

2. TRANSPORT: Nach der Anwerbung werden die Opfer oft über Grenzen oder innerhalb von Ländern transportiert, manchmal unter dem Vorwand legitimer Arbeits- oder Ausbildungsmöglichkeiten. In vielen Fällen sind sich die Opfer nicht über die wahren Absichten der Menschenhändler im Klaren.

3. AUSBEUTUNG: Die Opfer werden gezwungen, unter der Kontrolle der Menschenhändler Arbeit zu verrichten (z. B. in Fabriken, im Haushalt oder in der Landwirtschaft) oder an sexuellen Aktivitäten teilzunehmen (z. B. Prostitution oder Pornografie). Sie werden möglicherweise körperlich misshandelt, bedroht und manipuliert, um die Kontrolle über sie zu behalten.

Du bist ein Opfer von Menschenhandel, wenn:

  • du unter falschen Versprechungen in die Schweiz gebracht wurdest.
  • du zu Sexarbeit oder einer anderen Arbeit gezwungen wurdest.
  • du gezwungen wurdest, Schulden oder überhöhte Vermittlungsgebühren zu bezahlen.
  • du bedroht, kontrolliert oder körperlich geschädigt wurdest.
  • Jemand hat dein Geld oder deinen Verdienst weggenommen.

Menschenhandel ist in der Schweiz ein schweres Verbrechen und wird strafrechtlich verfolgt.

Du hast das Recht auf Hilfe und Schutz!

  • Es spielt keine Rolle, woher du kommst oder ob du eine Aufenthaltsgenehmigung hast – du hast trotzdem ein Recht auf Unterstützung.
  • Alle Beratungsstellen sind vertraulich – deine Daten werden nicht weitergegeben.

Wenn du Hilfe brauchst, wende dich an uns – du bist nicht allein!

Was ist zu tun, wenn man Opfer von Menschenhandel geworden ist?

Wenn du Hilfe benötigst, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es kommt darauf an, wie akut die Situation ist. Die Polizei in der Schweiz ist über das Thema Menschenhandel geschult und vertrauenswürdig. Auch wenn du in deinem Heimatland vielleicht andere Erfahrungen gemacht hast, ist die Polizei da, um dir zu helfen und dich zu schützen.

  1. Wende dich an die Behörden oder Hotlines

Rufe den Notdienst an: Wähle 112 oder 117, um sofortige Hilfe von der Polizei zu erhalten.

Hotline für Opfer von Menschenhandel: ACT212 Hotline 0840 212 212

  1. Suche einen sicheren Ort auf

Begebe dich nach Möglichkeit an einen Ort, an dem du sicher Hilfe suchen kannst, z. B. an einen öffentlichen Ort (z. B. ein Krankenhaus, eine Polizeistation oder eine belebte Gegend).

Vermeide es, isoliert zu sein oder dich in Bereichen aufzuhalten, in denen die Menschenhändler deine Bewegungen leicht kontrollieren können.

  1. Dokumentiere Details auf sichere Weise

Wenn es sicher ist, versuche, Details zu sammeln, die den Behörden helfen könnten (z. B. Namen, Fahrzeugdetails, Adressen oder andere Informationen über die Menschenhändler). Sei aber bei jeglicher Form der Kommunikation vorsichtig, da deine Menschenhändler dich möglicherweise überwachen.

  1. Kontaktiere eine Organisationen für Unterstützung

In Luzern: Kontaktiere  bLOVEd Luzern, Mobil +41 78 759 84 87

Wende dich an eine Person des Vertrauens, z.B. an einen Freund, Arzt, …

  1. Gebe dir nicht die Schuld

Menschenhandel ist ein Verbrechen. Du hast keine Schuld. Zögere nicht, Hilfe bei Organisationen zu suchen, die sich auf die Unterstützung von Opfern des Menschenhandels spezialisiert haben.

  1. Kooperieren Sie mit den Behörden

Wenn du in der Lage bist, gib den Behörden so viele Informationen, wie du kannst. Die Polizei wird alles für eine erfolgreiche Strafverfolgung machen.

Wenn du dich nicht in unmittelbarer Gefahr befindest, nimm dir  etwas Zeit, um deine Situation sorgfältig einzuschätzen, aber wenn du in Gefahr bist, wende dich sofort an die Behörden oder eine Hilfsorganisation.

Wenn du dich in unmittelbarer Gefahr befindest, kannst du am schnellsten Hilfe holen, indem du die Polizei rufst.

Internationales Zeichen für Hilfe

Wusstest du, dass es ein internationales Zeichen für Hilfe gibt? Wenn du in Gefahr bist und niemanden anrufen kannst, versuche folgendes Zeichen in der Öffentlichkeit zu machen. Die Menschen werden es erkennen und versuchen, dir zu helfen!

AUFGABEN DER POLIZEI

Die Polizei ist zuständig für:

  • Schutz der Opfer von Straftaten wie Bedrohung, Gewalt und Menschenhandel. Sie kann die Opfer auch an Hilfsdienste verweisen.
  • Ermittlungen und Anklageerhebung gegen Personen, die an schweren Straftaten beteiligt sind, einschließlich Menschenhandel und Gewaltdelikten.
  • Überprüfung von Geschäftsinhabern, um sicherzustellen, dass sie nicht illegal die Prostitution fördern.
  • Überprüfung von Ausweispapieren, Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnissen, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.

Was kann die Polizei bei einer Kontrolle tun?

Sie kann:

  • Deinen Reisepass, deine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis verlangen.
  • Dein Zimmer im Rahmen der Kontrolle betreten.
  • Dich durchsuchen, wenn sie den Verdacht haben, dass du eine Straftat begangen hast (Du hast das Recht, von einer Frau durchsucht zu werden).
  • Dich festnehmen, wenn du keine gültige Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis hast.
  • Du wirst  zur Polizeiwache gebracht, wenn du dich nicht ausweisen kannst.

Deine Rechte bei einer Polizeikontrolle

Du hast das Recht auf:

  • Den Namen des Beamten zu erfahren.
  • dich zu weigern, ein Dokument zu unterschreiben, wenn du damit nicht einverstanden bist oder es nicht verstehst.
  • zu schweigen, wenn dir etwas vorgeworfen wird.
  • eine Quittung für alle Gegenstände zu erhalten, die dir von der Polizei abgenommen wurden.

Dein Rechte in einem Gerichtsverfahren

  • Du hast das Recht auf einen Dolmetscher, wenn du die Sprache nicht verstehst.
  • Du hast das Recht auf einen Anwalt, der dich verteidigt.

Wenn du dich jemals ungerecht behandelt fühlst, suche einen juristischen Beistand!

SICHERHEITSTIPPS

Es ist uns wichtig, dass du bei der Arbeit sicher bist.

  • Sei bei klarem Verstand – vermeide vor und während der Arbeit Alkohol und Drogen..
  • Vertraue auf dein Gefühl – wenn du ein ungutes Gefühl hast, gehe sofort.
  • Trage sichere Kleidung – vermeiden Schals (Strangulationsgefahr) und enge Kleidung, die die Bewegungsfreiheit einschränken könnte.
  • Entferne gefährliche Gegenstände – halte Messer, schwere Vasen oder scharfe Gegenstände ausser Reichweite.
  • Informiere jemanden – lasse immer jemanden wissen, wo du dich aufhältst, vor allem bei Hausbesuchen. Wenn möglich, nimm eine Begleitperson mit.

Auswahl und Umgang mit Kunden

  • Wähle deine Kunden sorgfältig aus – Sei besonders vorsichtig bei Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. 
  • Setze Grenzen– Vereinbare den Preis immer vor der Arbeit.
  • Vermeide risikoreiche Situationen– sei nie mit mehreren Kunden allein. Im Zweifelsfall sage nein.

Während es Termins

  • Bleibe wachsam & halte die Kontrolle – du hast die Verantwortung. Behalte immer ein Auge auf den Kunden.
  • Lass die Kunden nicht unbeabsichtigt– Dies hilft, Diebstahl oder unerwartetes Verhalten zu verhindern.
  • Überlege dir ein Backup – sage dem Kunden, dass jemand in der Nähe auf dich wartet.

Was tun, wenn man in Gefahr ist?

  • um Hilfe rufen – schreie laut, mache Lärm oder mach auf dich aufmerksam.
  • Rufe die Polizei – wähle im Notfall 117.
  • Dein Leben steht an erster Stelle – wenn nötig, gibt dem Kunden das Geld zurück und verlasse den Ort sicher.
  • Warne andere – wenn du einen gefährlichen Kunden antriffst, informieren die anderen Kolleginnen.

Sex im Freien – kenne deine Rechte

  • Nacktheit in der Öffentlichkeit – Nacktheit in der Öffentlichkeit ist in der Schweiz nicht illegal, es sei denn, sie ist sexuell motiviert. Einige Kantone können dennoch Bußgelder verhängen.
  • Sex im Freien – nicht direkt illegal, aber wenn sich jemand gestört fühlt, kann er eine Anzeige wegen sexueller Belästigung oder Exhibitionismus erstatten.
  • Sex in öffentlichen Toiletten – im Allgemeinen nicht strafbar, aber an manchen Orten kann es Vorschriften geben, die dies verbieten.

Sicherheit geht vor! Schütze dich und informiere dich sich über deine Rechte. 

GESUNDHEIT & TESTING

Regelmässige STI- und HIV-Tests – sicher und gesund bleiben

Regelmässige Tests auf HIV und Geschlechtskrankheiten helfen dir:

  • gesund zu bleiben
  • Ihre Partner zu schützen
  • unbesorgt Sex genießen

Auch wenn du dich gut fühlst, zeigen manche Infektionen keine Symptome. Deshalb ist es wichtig, sich regelmäßig testen zu lassen – egal, ob es sich um eine gelegentliche Begegnung oder eine langfristige Beziehung handelt.

Wie oft solltest du dich testen lassen?

HIV- und Syphilis-Tests

  • Mindestens einmal im Jahr (oder bei Beginn einer neuen Beziehung)
  • Wenn Sie ~1 Partner pro Monat haben – Teste alle 6 Monate
  • Wenn Sie ~3 Partner pro Monat haben – Teste alle 3 Monate
  • Wenn du eine HIV-PrEP nimmst- Teste bei deinem Routineuntersuchungen
  • Wenn du mit HIV lebst – Teste deine Viruslast und Syphilis im Rahmen deiner medizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Gonorrhoe- und Chlamydientests

  • Mindestens einmal im Jahr (oder bei neuen Beziehungen)
  • Wenn du ~1 Partner pro Monat haben – Teste alle 6 Monate
  • Wenn du eine HIV-PrEP nimmst – Lasse dich bei deinem Routineuntersuchungen testen
  • Wenn du mit HIV lebst – STI-Tests im Rahmen der medizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Du brauchst deine Partner nicht zu zählen – auch andere Faktoren beeinflussen dein Risiko. Wenn du diese Richtlinien befolgst, kümmerst du dich um deine Gesundheit!

Hepatitis C – Wer sollte sich testen lassen?

  • Wenn du ein erhöhtes Risiko für Hepatitis C hast, wird ein jährlicher Test empfohlen.
  • Wenn du HIV-positiv bist – im Rahmen Ihrer Routineuntersuchung
  • Wenn du eine PrEP einnehmst – im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung
  • Wenn du Sex mit Blut hast (z. B. Fisten)
  • Wenn du Drogen einnimmst

Du bist dir über dein Risiko nicht sicher? Wir helfen dir gerne.

Wer sich um seine sexuelle Gesundheit kümmert, kümmert sich auch um sich selbst und seine Partner. Lasse dich regelmäßig testen! 

Impfungen – Schütze dich vor STIs und Infektionen

Impfungen können vor schweren Infektionen wie Mpox, HPV und Hepatitis A und B schützen. Diese Infektionen können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, weshalb es sich lohnt, sich impfen zu lassen.

Wo kannst du dich impfen lassen?

  • Luzerner Kantonsspital LUZERN
    Spitalstrasse 16
    6000 Luzern
  • Luzerner Kantonsspital SURSEE
    Spitalstrasse 16a
    6210 Sursee

Warum sollte man sich impfen lassen?

Einige sexuell übertragbare Infektionen (STIs) verbreiten sich auch bei Verwendung von Kondomen leicht. Die Impfung ist der beste Weg, um sich zu schützen, denn sie hilft:

  • eine Infektion zu verhindern
  • die Übertragung zu verringern
  • Schutz vor schweren Krankheiten

Welche Impfungen werden empfohlen?

HPV (Human Papillomavirus)

  • Wie es sich verbreitet: Durch Haut-zu-Haut-Kontakt, meist beim Sex. Kann auch über Sexspielzeug oder Oberflächen übertragen werden.
  • Risiken: Einige HPV-Typen können Krebs im Genital-, Anal- und Rachenbereich verursachen. Andere können Genitalwarzen verursachen.
  • Warum sollte man sich impfen lassen? Der Impfstoff schützt gegen die gefährlichsten HPV-Typen.

Mehr Informationen: HPV Impfprogramm

Hepatitis A & B

  • Wie es sich verbreitet: Durch Sex und kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder Körperflüssigkeiten.
  • Risiken: Hepatitis ist eine schwere Leberinfektion, die langfristige Schäden verursachen kann.
  • Warum sollte man sich impfen lassen? Der Impfstoff schützt sowohl vor Hepatitis A als auch vor Hepatitis B (kann in einer Impfung kombiniert werden).

Mpox (Monkeypox)

  • Wie es sich verbreitet: Enger Körperkontakt, hauptsächlich beim Sex.
  • Risiken: Kann schmerzhafte Hautausschläge an den Genitalien, am Anus und im Mund verursachen.
  • Warum sollte man sich impfen lassen? Der Impfstoff senkt das Infektionsrisiko und verringert auch die Wahrscheinlichkeit schwerer Symptome.

Stay safe & lass dich impfen!

Impfungen sind ein einfacher und wirksamer Weg, um deine Gesundheit zu schützen. Wenn du Fragen hast, besuche ein Impfzentrum oder sprechen mit deinem Arzt

Für was kann man sich nicht impfen lassen?

Leider gibt es noch nicht für alle sexuell übertragbaren Krankheiten eine Impfung. Diese sind Chlamydien, Gonorrhö (Tripper), Syphilis, Herpes genitalis (HSV-2) und HIV/Aids. Der Grund dafür ist, weil sie leicht übertragbar sind. Auch Kondome, die zwar das Übertragungsrisiko reduzieren, bieten keinen vollständigen Schutz. Die meisten dieser Krankheiten können aber effektiv behandelt werden. Früherkennung und Behandlung sind entscheidend, um Langzeitschäden zu vermeiden

Sind HIV-/Sti-Tests obligatorisch?

Nein

(SEXUELLE) GEWALT UND MISSBRAUCH

Die Zustimmung ist für Sex unerlässlich. Wenn jemand zu betrunken, unter Drogeneinfluss oder bewusstlos ist, kann er seine Zustimmung nicht geben. Wenn sexuelle Handlungen ohne Zustimmung stattfinden, handelt es sich um sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung.

Was ist zu tun, wenn du Zeuge eines sexuellen Übergriffs wirst?

Wenn du siehst, dass jemand in Gefahr ist oder zu betrunken ist, um seine Zustimmung zu geben:

  • Schreite ein und helfe – Lenke ab oder greife ein, wenn es sicher ist.
  • Sorge für die Sicherheit der Person – bleibe bei ihr oder rufe Hilfe.
  • Rufe die Polizei (117), wenn nötig.

Wenn du sexuelle Gewalt erlebt hast:

Du bist nicht allein. Es gibt Hilfe für Opfer von sexuellen Übergriffen und Missbrauch. Wenn du Unterstützung brauchst, wende dich an eine Person deines Vertrauens, eine Hilfsorganisation oder die Polizei.

Deine Sicherheit und dein Wohlbefinden stehen an erster Stelle! 

Erste Hilfe & Ambulanz rufen – Was ist in einer Notsituation zu tun?

Wenn eine Person bewusstlos ist oder Schwierigkeiten beim Atmen hat:

  • Lege die Person in die stabile Seitenlage, damit die Atemwege frei bleiben.
  • Bleibe bei der Person – ihr Zustand kann sich schnell verschlechtern.
  • Achte auf Anzeichen von Gefahr – wenn die Person aufhört zu atmen, könnte sie ersticken.

Rufe den Rettungsdienst (Wähle 144) 

  • Bei einem medizinischen Notfall rufe sofort die Nummer 144 an! Das kann Leben retten.
  • Das Wichtigste ist, dass die Person so schnell wie möglich medizinische Hilfe bekommt.
  • Krankenwagen kommen in der Regel ohne die Polizei, also scheue dich nicht, um Hilfe zu rufen.

Bleibe ruhig, handle schnell, und stelle deine Sicherheit immer in den Vordergrund!

ZUSTIMMUNG ZU SEX, SICHERHEIT UND RESPEKT

Einwilligung: Nur „JA“ bedeutet Ja.

Sex muss immer auf Gegenseitigkeit beruhen. Wenn jemand dich gegen deinen Willen zum Sex zwingt, ist das eine Straftat.

Deine sexuellen Rechte

Jeder Mensch, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Identität, hat das Recht auf:

  • Seine Sexualität frei und ohne Zwang, Diskriminierung oder Gewalt auszuleben.
  • Zugang zu Informationen über sexuelle Gesundheit, medizinische Versorgung und Beratung.
  • Seinen Partner selbst zu wählen und Beziehungen zu führen, die auf gegenseitigem Einverständnis beruhen.
  • Sicheren, lustvollen Sex zu geniessen und dabei seine Gesundheit zu schützen.
  • Privatsphäre und Kontrolle über seinen eigenen Körper und seine Entscheidungen haben.

Einwilligung verstehen

Einverständnis bedeutet, dass alle Beteiligten aktiv mit allem einverstanden sind, was beim Sex geschieht.

Die Zustimmung ist NICHT gültig, wenn jemand:

  • zu betrunken, betäubt oder schlafend ist, um eine klare Zustimmung zu geben.
  • sich unter Druck gesetzt fühlt, Angst hat oder von der anderen Person abhängig ist.

Wenn du unsicher bist, frage nach! Achte auf die Körpersprache und verbale Hinweise.

Respektiere die Grenzen:

  • Es ist in Ordnung, jederzeit aufzuhören oder seine Meinung zu ändern.
  • Sex kann für jeden etwas anderes sein – er kann unterschiedliche Berührungsgrade oder bestimmte Körperteile beinhalten.
  • Wenn jemand „Nein“ oder „Stopp“ sagt, respektiere dies sofort.

Setzt niemanden unter Druck!
Aussagen wie „Aber du hast doch vorhin Ja gesagt“, „Komm schon, nur ein bisschen“ oder „Ich habe mich schon darauf gefreut“ können dazu führen, dass sich jemand gezwungen fühlt. Niemand sollte sich schuldig fühlen, wenn er Nein sagt.

Stealthing: Das Entfernen eines Kondoms ohne Zustimmung ist sexueller Missbrauch

Stealthing liegt vor, wenn ein Sexualpartner das Kondom vor oder während des Geschlechtsverkehrs heimlich ohne Ihre Zustimmung entfernt.

  • Dies ist ein schwerer Vertrauensbruch und kann rechtliche Folgen haben.
  • Wenn dir das passiert, hast du das Recht, dich beraten zu lassen und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Sex und Schmerz

Manche Menschen genießen BDSM oder schmerzbezogene Aktivitäten beim Sex. In der Schweiz:

  • Wenn alle Partner mit der Aktivität einverstanden sind, ist sie legal.
  • Kleinere Verletzungen bei BDSM sind nach Schweizer Recht nicht strafbar.

Wenn jemand etwas gegen deinen Willen tut, ist das eine Straftat.

Auch wenn du dem Sex zugestimmt hast, hast du NICHT zugestimmt, Schmerzen oder Verletzungen ohne Zustimmung zu erleiden.

Deine Rechte sind wichtig! Wenn du dich unsicher, unter Druck gesetzt oder unsicher fühlst, suche Hilfe und Unterstützung.

Wie alt muss man sein, um Sex zu haben?

  • Das gesetzliche Schutzalter in der Schweiz liegt bei 16 Jahren.
  • Die einzige Ausnahme: Wenn der Altersunterschied 3 Jahre oder weniger beträgt, sind sexuelle Handlungen zwischen jungen Menschen nicht strafbar.
  • Dieses Gesetz soll die körperliche, emotionale und sexuelle Entwicklung von Jugendlichen schützen.

Das Alter der Zustimmung: Rechtlicher Schutz für unter 16-Jährige

  • Wenn du unter 16 bist, schützt dich das Gesetz vor sexuellen Kontakten mit Erwachsenen – auch wenn du damit einverstanden bist.
  • Niemand darf dich berühren, küssen oder Sex mit dir haben.

Schutz bis 18 Jahre

Wenn du unter 18 bist, sind sexuelle Handlungen in bestimmten Situationen illegal:

  • Wenn du in einer abhängigen Beziehung stehst (z. B. mit einem Lehrer, Chef oder Trainer).
  • Wenn es sich um Sexarbeit handelt (Sex im Austausch gegen Geld oder Geschenke).
  • Wenn sie sexuelle Bilder oder Videos von Minderjährigen enthält (dies wird als illegale Pornografie betrachtet).

Wenn du dich  jemals unter Druck gesetzt oder unsicher fühlst, suche Hilfe. Deine Rechte sind wichtig!

Notfallnummern Schweiz

Polizei 117
Ambulanz 144
Feuerwehr 118

Deine Rechte

Du hast Rechte. Und die sind wichtig.

Wenn du in der Prostitution in der Schweiz arbeitest, hast du folgende Rechte:

  • Mit Respekt behandelt werden – niemand darf dich schlecht oder respektlos behandeln.
  • Kondom benutzen – deine Gesundheit steht an erster Stelle; ohne Schutz darfst du jede Dienstleistung ablehnen.
  • Entscheiden darüber, welche Dienstleistungen du anbieten willst – du hast die Kontrolle über deinen Körper und deine Arbeit.
  • Nein sagen – kein Kunde, Chef oder sonst jemand kann dich zwingen, etwas gegen deinen Willen zu tun.
  • Unterstützung holen – suche eine Beratungsstelle auf, um Hilfe, Rat und Unterstützung zu erhalten.

Deine Sicherheit und deine Rechte sind wichtig. Wenn du Probleme hast, melde dich bei uns.

Wir hoffen, dass diese Informationen dazu beitragen, dass du dich sicher fühlst. Du bist das Wichtigste und deine Gesundheit, Sicherheit und dein Schutz stehen an erster Stelle. 

Wenn du weitere Fragen hast oder Hilfe benötigst, melde dich bei uns.  Jede Art von Unterstützung, Beratung und Hilfe ist kostenlos.

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